
Neue Gebührenregelung
Neue Gebührenregelung für Geldabhebungen am Geldautomaten in Deutschland
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 15. Januar 2011 gilt eine neue Entgeltsystematik für Abhebungen an Geldautomaten in Deutschland.
Für Kunden von Genossenschaftsbanken bleibt die Nutzung der Geldautomaten von am BankCard-Servicenetz teilnehmenden Volks- und Raiffeisenbanken kostenlos.
Die Neuregelung gilt nur für Geräte fremder Banken. Künftig wird Ihnen deren Nutzung nicht mehr durch uns, sondern durch die fremde Bank berechnet. Das Entgelt, das Ihrem Konto zusammen mit dem Verfügungsbetrag belastet wird, wird zuküftig vor der Verfügung am Geldautomaten angezeigt. Sie können die Transaktion jederzeit kostenfrei abbrechen.
Sollten Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie diesen innerhalb von 2 Monaten ab Zugang dieser Information widersprechen oder das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis kostenfrei und fristlos kündigen. Widersprechen oder kündigen Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
Ihre VR Bank Flensburg-Schleswig eG
ab dem 15. Januar 2011 gilt eine neue Entgeltsystematik für Abhebungen an Geldautomaten in Deutschland.
Für Kunden von Genossenschaftsbanken bleibt die Nutzung der Geldautomaten von am BankCard-Servicenetz teilnehmenden Volks- und Raiffeisenbanken kostenlos.
Die Neuregelung gilt nur für Geräte fremder Banken. Künftig wird Ihnen deren Nutzung nicht mehr durch uns, sondern durch die fremde Bank berechnet. Das Entgelt, das Ihrem Konto zusammen mit dem Verfügungsbetrag belastet wird, wird zuküftig vor der Verfügung am Geldautomaten angezeigt. Sie können die Transaktion jederzeit kostenfrei abbrechen.
Sollten Sie mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie diesen innerhalb von 2 Monaten ab Zugang dieser Information widersprechen oder das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis kostenfrei und fristlos kündigen. Widersprechen oder kündigen Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
Ihre VR Bank Flensburg-Schleswig eG

